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Die Gesundheitsreform und ihre Auswirkungen auf Wahlärzt:innen

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Im Dezember 2023 wurde die neue Gesundheitsreform beschlossen. Wie Sie wahrscheinlich bereits wahrgenommen haben, hat die Gesundheitsreform auch unmittelbare Auswirkungen auf Wahlärzt:innen und deren Nutzung von Praxissoftware. Im nachfolgenden Blogbeitrag wollen wir auf die geplanten Änderungen für Wahlärzt:innen eingehen.

Aktuell gibt es noch einige Unklarheiten zur Gesundheitsreform

In den letzten Wochen wurden wir bereits von zahlreichen Kund:innen zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Wahlärzt:innen kontaktiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Informationslage aus unserer Sicht noch nicht zu 100 Prozent klar. Einige Punkte der Gesundheitsreform bedürfen noch einer weiteren Konkretisierung (z.B. Verhältnismäßigkeit). Wir wollen Ihnen dennoch unseren aktuellen Wissensstand und Informationsstand zur aktuellen Gesundheitsreform und den Anforderungen für Wahlärzt:innen weitergeben. In jedem Fall, werden wir auch künftig versuchen, Sie stets auf dem uns verfügbaren Wissensstand mit relevanten Informationen zu versorgen.

Elektronische Honorarnotenübermittlung – ab 1.7.2024

Unser aktueller Informationsstand ist, dass Wahlärzt:innen Honorarnoten ab 1.7.2024 digital an den jeweiligen Krankenversicherungsträger der Patient:innen zu übermitteln haben. Hier gilt, wie für weitere geplante Verpflichtungen, dass diese nur verbindlich sind, wenn die Kosten für die Ärzt:innen verhältnismäßig sind. Aufgrund der im Vergleich zu e-card- und ELGA-Anbindung geringen Kosten der Umsetzung dieses Features, gehen wir hier von einer großen Anzahl an Wahlärzt:innen aus, die von dieser Regelung der Gesundheitreform betroffen sind. Naheliegend wäre eine Übermittlung mit dem bereits existierenden und verwendeten System – WAHonline. In einer kürzlich erfolgten Aussendung der Ärztekammer NÖ wurde diese Vermutung bestärkt. Die finale Bestätigung steht jedoch noch aus. 

Seit 2021 können Sie mit LATIDO bereits via A1 DaMe Honorarnoten im WAHonline-Format an Krankenversicherungsträger übermitteln, die ihrerseits den Empfang und die Verarbeitung ermöglichen. Dazu gehören aktuell die ÖGK (mit Ausnahme der Landesstelle Vorarlberg) sowie die SVS. Unserer Information nach wird mit 1.7.2024 auch die BVAEB einen Empfang mittels WAHonline ermöglichen und unterstützen. Viele unserer Kund:innen übermitteln aktuell bereits Honorarnoten auf diesem Wege. Unter folgendem Link können Sie in unserem Help Center ansehen, wie schnell man mit LATIDO Rechnungen einreichen kann.

Aktuell ist das WAH-Feature in unserem DaMe-Paket inkludiert, welches EUR 13 exkl. USt pro Monat kostet (zuzüglich weiterer Kosten bei A1). Dies bedeutet, dass alle Kund:innen, die aktuell schon über das A1 DaMe-Paket verfügen auch schon Honorarnoten via WAHonline versenden können.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass es aktuell eine Förderung für die Aktivierung und Nutzung von WAHonline in Höhe von bis zu EUR 500 gibt, die nach jetzigem Informationsstand nur bis zum 30.6.2024 abrufbar ist. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Förderung. 

Codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation – ab 1.1.2025 bzw. für Wahlärzt:innen erst ab 1.1.2026 (noch unklar)

Niedergelassene Ärzt:innen sollen künftig durch die Gesundheitsreform dazu verpflichtet werden, eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation zu verwenden. Es soll ein Dokumentationssystem für den ambulanten Bereich aufgebaut werden, das „Daten für die Entwicklung einer österreichweiten, alle Gesundheitsbereiche umfassenden Qualitätssicherung, Gesundheitsplanung und geeigneter Abrechnungssysteme“ liefert. Zu einer genauen Umsetzung fehlen uns noch die weiteren Details. Auch hier wird in Bezug auf die Verpflichtung wahrscheinlich die noch nicht eindeutig geregelte Verhältnismäßigkeit anzuwenden sein. Klar ist jedoch bereits, dass LATIDO diese Anforderungen im Rahmen eines Features umsetzen wird.

Anbindung an e-Card-Systems und ELGA – ab 1.1.2026

Ab 1.1.2026 sollen auch alle Wahlärzt:innen durch die Gesundheitsreform verpflichtet sein, das e-card-System und ELGA-Services zu nutzen. Auch hier gibt es wieder die noch nicht genau konkretisierte Regel der Verhältnismäßigkeit. Aktuell hat LATIDO mit dem e-Rezept und dem ABS-Service bereits erste e-card-Features (zu unterscheiden von ELGA/e-Medikation), die bereits von ca. 200 unserer Kund:innen genutzt werden. Wir warten aktuell auf konkretere Informationen bevor wir mit der Implementierung weiterer e-card-Features und einer Anbindung an ELGA beginnen. Uns ist es wichtig, eine nachhaltige und auch aus ökonomischer Sicht sinnvolle Lösung für unsere Kund:innen zu entwickeln. 

Haben Sie Fragen zur Gesundheitsreform oder den Funktionen von LATIDO?

Wir werden auch künftig versuchen, Sie zu all diesen Themen konstant auf dem Laufenden zu halten. Falls Sie noch Fragen zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Wahlärzt:innen oder Fragen zu unserer Software haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder einfach online einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne können wir Sie beraten und Ihnen die Vorteile unserer Software zeigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!