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e-Rezept und ABS-Funktion: Einblicke und Erfahrungswerte von Nutzer:innen

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Anbindung an das e-Rezept über LATIDO

Um den Alltag von Patient:innen und Ärzt:innen zu erleichtern wurde im Jahr 2022 das e-Rezept bei den Kassenärzt:innen österreichweit ausgerollt. In den letzten Monaten haben sich auch bereits mehr als 80 LATIDO Kund:innen für die Nutzung des e-Rezepts entschieden. Im nachfolgenden Blogbeitrag wollen wir die Funktion und die Vorteile vom e-Rezept nochmals darlegen und Ihnen Erfahrungswerte von unseren Kund:innen zur Nutzung des e-Rezepts geben.

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Das Ende des Papierrezepts

Im letzten Jahre wurde das e-Rezept flächendeckend bei den Kassenärzt:innen ausgerollt. Wahlärzt:innen können grundsätzlich freiwillig am e-Rezept teilnehmen. Lediglich in einigen Bundesländern ist die Nutzung des e-Rezepts für neue Wahlärzt:innen, welche Ihre Ordination eröffnen möchten, verpflichtend. LATIDO bietet seit Anfang 2023 die Möglichkeit e-Rezepte und chefärztliche Bewilligungen einzuholen. Einige Kund:innen haben bereits von dieser Funktion Gebrauch gemacht und übermitteln Rezept vollständig digital an Ihre Patient:innen. Das spart nicht nur Papier, sondern ist auch für Patient:innen und Ärzt:innen zeitsparender.

Ich verwende das e-Rezept Modul mittlerweile ohne Ausnahme bei allen Patient:innen. Das Rezeptieren von Medikamenten und auch das Wiederverschreiben ist mit wenigen Klicks einfach und rasch möglich. Das Ausdrucken und händische Unterschreiben von Rezepten wird dadurch überflüssig. Das spart mir Zeit in der Ordination, erübrigt unnötige Rückfragen von Apotheken betreffend der Authentizität der ausgestellten Papierrezepte und erleichtert den Patient:innen den schnellen Gang in die Apotheke. Zusätzliche Zetteln, die verloren gehen können, werden nicht mehr benötigt. Besonders vorteilhaft ist das e-Rezept auch in Zusammenhang mit einer digitalen Arzt – Patienten Konsultation, da Rezepte mittlerweile leider auf keinem anderen, digitalen Weg an Patient:innen übermittelt werden können. Mit dem e-Rezept von LATIDO ist das sogar von unterwegs mit dem Handy möglich – sicher und schnell.
Meine Patient:innen schätzen das digitale Service sehr, da es rasch, sicher und unkompliziert funktioniert. Die e-Card reicht in der Apotheke aus, um das verordnete Medikament beziehen zu können.
Das e-Rezept ist für mich der nächste logische Schritt in einer zunehmenden Digitalisierung und Vereinfachung von Standardprozeduren der Arzt – Patienten Beziehung. Die gewonnene Zeit investiere ich liebend gerne in das persönliche Gespräch mit meinen Patient:innen
OA Dr. Markus Winnisch, MSc
FA für Orthopädie und Traumatologie

Wie funktioniert das e-Rezept?

Das e-Rezept ist ein Service im e-card System und erfordert auf Seite der Ärzt:innen den Anschluss an das GINS (Gesundheits-Informations-Netz-Service) sowie einen e-card Reader. Sofern die e-card Infrastruktur und eine Rezepturbefugnis der Krankenkassen vorhanden ist, können Ärzt:innen Medikamente über LATIDO im e-card-System speichern. Die Medikamente können in der Folge in jeder Apotheke durch die e-card der Patient:innen, dem e-Rezept Code oder der e-Rezept-ID eingelöst werden. Das e-Rezept ersetzt somit das Papier-Kassenrezept und ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung.

Wir nutzen in der Ordination das e-Rezept für sämtliche Kassenrezepte. In der Pädiatrie betrifft das Antibiotika, Schmerz-/Fiebermedikamente aber auch Medikamente zur Lokalbehandlung. Die meisten e-Rezepte stellen wir im Rahmen einer Begutachtung in der Ordination aus. Bei Dauerrezepten oder Kassenrezepten, die im Rahmen einer telemedizinischen Ordination ausgestellt werden, ist das e-Rezept ebenfalls sehr praktisch, da die Patient:innen ohne physische Präsenz gültige Kassenrezepte erhalten. Ein Vorteil der Nutzung des e-Rezepts ist auch, dass sich die Anzahl gedruckter Rezepte deutlich reduzieren lässt. Problemlos gestaltet sich auch die Bewilligung „chefarztpflichtiger Medikamente“ über das ABS-Bewilligungssystem im Rahmen des e-Rezept-Moduls. Die Rückmeldung der Patient:innen und Eltern ist sehr positiv. Praktisch wäre, wenn in Zukunft alle Rezepte (also auch Privatrezepte und Magistrale Rezepturen) als e-Rezept ausgestellt werden dürften. Die Bedienung über LATIDO funktioniert sehr intuitiv und problemlos. Die Installation des e-Rezept-Moduls war dank guter Anleitung ebenfalls sehr einfach.
Dr. Alexander Kurz
FA für Kinder- und Jugendheilkunde

Unterschied e-Rezept und e-Medikation

Das e-Rezept wird häufig mit der e-Medikation verwechselt bzw. gleichgesetzt. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Services. Das e-Rezept ist ein reines e-card Service und dient der digitalen Übermittlung von Rezepten. Patienten und Patientinnen können nicht aus dem e-Rezept aussteigen! Die e-Medikation dient der Speicherung aller Medikamente, die ein:e Patient:in einnimmt/eingenommen hat, in der ELGA. Patienten und Patientinnen können aus ELGA aussteigen (Opt-Out).

Voraussetzungen für die Nutzung des e-Rezepts

Für die Nutzung des e-Rezepts ins LATIDO benötigen Sie folgendes:

1. Zugang zum GINS

Das GINS (Gesundheitsinformationsnetzservice) wird von der österreichischen Sozialversicherung verwaltet und ist die Grundlage zur Nutzung von Services im e-card System (z.B.: e-Rezept). Das GINS vernetzt Ihre Ordination mit dem e-card Rechenzentrum. Das e-card System und die e-Rezept-Anwendung werden im e-card Rechenzentrum verwaltet. Einen Zugang zum GINS können Sie über die GIN-Provider (A1, Drei oder Magenta) beziehen. Diese führen auch die netzwerkseitige GIN-Einrichtung bei Ihnen in Ihrer Ordination durch.

2. e-card Reader

Das Kartenlesegerät in welchem Sie Ihre o-Card stecken um sich zu authentifizieren und e-Rezept auszustellen. den e-Card Reader bekommen Sie ebenfalls von Ihrem GIN-Provider.

3. Rezepturbefugnis der Krankenkassen

Aktuell sind die Voraussetzungen und Regeln rund um das Rezeptieren für Wahlärzte und -ärztinnen je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Bundesländern benötigt man bereits jetzt für die Rezeptierung auf Papierrezepten eine sogenannte Rezepturbefugnis. Damit können von Wahlärzten und -ärztinnen ausgestellte Rezepte wie Kassenrezepte behandelt werden und müssen nicht auf Initiative der Patienten und Patientinnen bei Kassenärzten/Kassenärztinnen „umgeschrieben“ werden. Die Teilnahme am e-Rezept setzt nun verpflichtend für alle Wahlärzte und -ärztinnen in jedem Bundesland die Rezepturbefugnis voraus. Diese bekommt man von der jeweiligen Krankenkassen (Achtung: Die Rezepturbefugnis ist für jede Krankenkasse zu beantragen). Sofern man über eine Rezepturbefugnis verfügt, muss man auch als Wahlarzt/Wahlärztin die Richtlinien der ÖGK zur ökonomischen Verschreibweise berücksichtigen. LATIDO bietet mit der Einbindung des Erstattungskodex die Möglichkeit, auf die Generikadatenbank zuzugreifen, um dieser Regel Folge zu leisten.

4. e-Rezept-Modul von LATIDO

LATIDO ist eine webbasierte Software, während die e-card Services primär für lokal installierte Softwarelösungen konzipiert wurden. Somit benötigt es erstmals die Installation einer lokalen Applikation, dem „LATIDO GIN-Proxy“, auf jenem Rechner in der Praxis, an dem der GIN-Router angeschlossen ist. Der LATIDO GIN-Proxy ermöglicht es, direkt aus der LATIDO-Webapplikation auf das GINS zuzugreifen und e-Rezepte zu erstellen.

Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen Wahlärzte und -ärztinnen für die Ausstellung von e-Rezepten lediglich die o-card (Ordinationskarte zur Authentifizierung des Arztes/der Ärztin). Das Stecken der e-card der Patienten und Patientinnen ist nicht notwendig, um ein e-Rezept auszustellen.

Ich nutze eigentlich nur noch das e-Rezept mit der Ausnahme von deutschen Patient:innen und Patient:inne mit KUF Vesicherung. Das e-Rezept ist für uns eine massive Erleichterung, da Rezepte mit nur zwei Klicks und auch vom Smartphone erstellt werden können. Die automatische Bewilligung mittels ABS funktioniert sehr gut und selbst Suchtgiftverordnungen machen wir mittlerweile über das e-Rezept. Anfangs gab es nur Schwierigkeiten weil manche Apotheken noch zu Faul waren die e-Card der Patient:innen zustecken und versucht haben, das e-Rezept über die e-Medikation abfragen. Mittlerweile kommt das aber kaum noch vor. Für unsere Patient:innen ist das auch eine riesengroße Erleichterung, insbesondere da sie häufig regelmäßig Rezepte (meist monatlich) brauchen und diese jetzt nicht mehr persönlich abholen müssen. Selbst Änderungen in der Dosierung – das kommt bei uns als Psychiater häufig vor – und ein Präparatwechsel ist somit auch kein Problem mehr.
Dr. Gerald Suttner
FA für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin

ABS – Das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)

Sofern Sie über das e-Rezept Modul in LATIDO verfügen, können Sie über das e-Card System auch Medikamente durch den Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse bewilligen lassen. Bei chefarztpflichtigen Medikamenten können Sie über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) direkt die Bewilligung beim Chefarzt ansuchen und Ihrem Bewilligungsansuchen auch Dokumente wie Briefe beilegen. Sie werden dann über LATIDO hinsichtlich des Status Ihrer Einreichung informiert. In der Regel erhalten Sie werktags innerhalb von 30 Minuten eine Rückmeldung des Chefarzts. Sofern das Medikament vom Chefarzt bewilligt wurde, können Sie dieses Medikament auch als e-Rezept ausstellen. Dieser in LATIDO integrierte Dienst steigert weiter das Patientenservice, da eine etwaige manuelle Einreichung der Rezepte mit dem ABS-Modul der Vergangenheit angehört.

Die Vorteile des e-Rezepts

  1. Bequemlichkeit: Die Erstellung von e-Rezepten erfolgt mittels Knopfdrucks in Ihrer Software. Sie müssen kein Papier mehr ausdrucken. Damit Sie ein Rezept ausstellen können, müssen ihre Patient:innen auch nicht bei Ihnen in Ihrer Ordination sein. Oftmals erfolgt die Wiederverordnung von Medikamenten per Telefon, was für Wahlärzt:innen sehr praktisch ist.
  2. Effizienz: Das e-Rezept beschleunigt den Prozess der Medikamentenverschreibung und der Medikamentenabholung in der Apotheke erheblich. Apotheken können die e-Rezepte über die e-Card auslesen und schneller abrechnen.
  3. Keine Missverständnisse: Die Medikamenteninformationen sind auf der e-Card im System gespeichert und somit kommt es zu keinen Missverständnissen beim Auslesen von z.B. händisch geschrieben Rezepten.
  4. Umweltfreundlich: Das e-Rezept trägt dazu bei, den Papierverbrauch in den Ordinationen erheblich zu reduzieren und somit die Umweltbelastung zu minimieren.

Das e-Rezept spart Papier, Druckkosten und Patientennerven! Unsere Patientinnen schätzen es sehr, dass sie für die Weiterverordnung nicht zu uns kommen müssen. Ein Anruf, eine SMS reicht und das Rezept ist auf der e-Card der Patientin gespeichert und kann in der Apotheke abgeholt werden. Vor allem wenn Patientinnen eine Hormonersatztherapie haben müssten sie sonst alle 2 Monate bei uns vorstellig werden um ein Rezept abzuholen.
Dr. Marlene Schneider
FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Fazit

Das e-Rezept bringt zahlreiche Vorteile mit sich, von der Bequemlichkeit für Patient:innen, bis zur Effizienz für Ärzt:innen und Apotheken. Wir sind begeistert gemeinsam mit unseren Kund:innen durch die Nutzung dieses Features die Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter voranzutreiben. In den letzten Monaten konnten wir bereits mehr als 80 Kund:innen von den Vorteilen des e-Rezepts überzeugen. Aktuell nutzen vorallem Internist:innen, Gynäkolog:innen, Psychiater:innen, Neurolog:innen und Kinderärzt:innen die Vorteile des e-Rezepts. Wir sind uns jedoch sicher, dass die Zahl der Nutzer:innen in Zukunft deutlich steigen wird.

Haben Sie Fragen zu diesem innovativen Feature?

Falls Sie Interesse an LATIDO oder unserem e-Rezept Modul, kontaktieren Sie uns einfach. Gerne können wir Sie umfassend beraten und Ihnen die Vorteile unserer Software zeigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.