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e-Card & ELGA: Verpflichtender Anschluss für Wahärzt:innen ab 2026


Ab dem 1. Jänner 2026 sind Wahlärzt:innen in Österreich gesetzlich verpflichtet, das e-card-System zu nutzen und an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden zu sein. Diese Maßnahmen sollen die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen verbessern und den Datenaustausch zwischen Ärzt:innen, Apotheken, Spitälern und Krankenkassen erleichtern.

Erfüllen Sie rechtzeitig die gesetzlichen Vorgaben


Ab dem 1. Jänner 2026 sind alle Wahlärzt:innen in Österreich verpflichtet, das e-card-System zu nutzen und an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden zu sein. Diese gesetzlichen Anforderungen dienen der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens und sollen den Datenaustausch zwischen Ärzt:innen, Apotheken, Spitälern und Krankenkassen optimieren.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Umstellung vorzubereiten und profitierenSie vom attraktiven Angebot: Bis zu 12 Monate kostenloses Grundentgelt für den e-card-Anschluss bei verschiedenen GINS-Provider.

Wer ist betroffen?


Diese Verpflichtung gilt laut gemeinsamen Schreiben der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer für alle Wahlärzt:innen, die mehr als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr behandeln. Für Ärzt:innen mit einem geringeren Patientenaufkommen wird es voraussichtlich eine Ausnahme geben, wenn der organisatorische und finanzielle Aufwand als unverhältnismäßig gilt.

Da bis Ende 2025 eine Vielzahl an Installationen durchgeführt werden muss, sind längere Wartezeiten zu erwarten. Eine frühzeitige Umstellung ist daher dringend empfohlen.

Die wichtigsten Anforderungen für Wahlärzt:innen


Damit Ihre Praxis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

1. Anbindung an das Gesundheits-Informations-Netz-Service (GINS)


Für den Zugang zum e-card-System ist eine Anbindung an das Gesundheits-Informations-Netz-Service (GINS) erforderlich. Diese Verbindung wird über Telekommunikationsanbieter wie A1, Drei oder Magenta bereitgestellt.

Derzeit bieten diese Anbieter ein attraktives Angebot von bis zu 12 Monaten ohne Grundentgelt für den e-card-Anschluss.

2. Elektronische Übermittlung von Honorarnoten


Seit dem 1. Juli 2024 sind Wahlärzt:innen verpflichtet, Honorarnoten elektronisch an die zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Dies gewährleistet eine schnellere Abwicklung der Kostenerstattung für Patient:innen und reduziert den administrativen Aufwand.

3. Nutzung von e-card-Funktionen und ELGA


Neben der e-card-Nutzung sind ab 2026 folgende digitale Gesundheitsservices verpflichtend:

  • e-Rezept und Arzneimittelbewilligungsservice (ABS): Digitalisierte Medikamentenverschreibung und chefärztlicher Bewilligungsprozess
  • e-Medikation: Digitale Erfassung und Kontrolle der verordneten Medikamente
  • Digitale Vorsorgeuntersuchungen: Direkte Abrechnung und Übermittlung an den Versicherungsträger
  • Diagnose- und Leistungsübermittlung: Schnittstelle zur anonymisierte Übermittlung von codierten Leistungen und Diagnosen in elektronischer Form
  • e-Impfpass: Elektronische Dokumentation von Impfungen, die verpflichtend im e-Impfpass einzutragen sind

Unsere Roadmap zur Umsetzung


Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben schrittweise um und stellen sicher, dass alle Anforderungen fristgerecht erfüllt werden.

Bereits umgesetzt:

  • Elektronische Honorarnotenübermittlung
  • e-Rezept und ABS: Bereits in unsere Software integriert und im Einsatz
  • e-Card Stecken und Auslesen der Daten

In den nächsten Monaten folgen:

  • Digitale Vorsorgeuntersuchungen
  • e-Medikation
  • Codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation in elektronischer Form
  • e-Impfpass

Hier finden Sie stets einen aktuellen Überblick über den Status unsere Entwicklungen im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen für Wahlärzt:innen.

Warum jetzt handeln?


Die Frist für die verpflichtende e-card-Nutzung rückt näher. Je früher Sie sich vorbereiten, desto einfacher wird die Umsetzung in Ihrer Praxis.

  • Profitieren Sie von aktuellen Sonderkonditionen: 12 Monate kostenloses Grundentgelt für den e-card-Anschluss
  • Vermeiden Sie lange Wartezeiten durch eine frühzeitige Umstellung
  • Erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben fristgerecht und ohne zusätzlichen Aufwand

Unterstützung bei der Umsetzung


Unser Team unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das e-Card-System und Nutzung der Funktionen in LATIDO. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und sichern Sie sich die bestmöglichen Konditionen.

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