Die Fusion der österreichischen Sozialversicherungsträger steht vor der Türe und sorgt bei einigen Gesundheitsdienstleistern zunehmend für Verwirrung. Zum Stichtag 01.01.2020 werden die aktuell 21 bestehenden Sozialversicherungsträger zu künftig 5 Sozialversicherungsträgern fusioniert. Die Sozialversicherungsreform hat auch für Wahlärzte und deren Softwareanbieter Konsequenzen. In den letzten Wochen haben wir von unseren Kunden bereits zahlreiche Fragen zu diesem Thema erhalten. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, welche Auswirkungen die Kassenzusammenlegung auf den Wahlarztbereich hat.
Welche Sozialversicherungsträger werden künftig fusioniert?
Im Rahmen der Kassenzusammenlegung werden alle Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen (bis auf die BKK Wr. Verkehrsbetriebe) zur österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeschlossen.
Die SVA und die SVB werden im Rahmen der SV-Reform künftig zur Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige (SVS) fusioniert.
Die BVA und die VAEB werden künftig zur Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst (BVAEB) zusammengeführt.
Die AUVA und die PVA bleiben wie gehabt bestehen. Auch die KFA bleibt von der Sozialversicherungsreform unberührt.
Welche Leistungskataloge gelten ab dem 01.01.2020 für Versicherte?
Einer der Kernpunkte der Kassenzusammenlegung ist die Harmonisierung der Leistungen. Die Zusammenführung der Sozialversicherungsträger ist jedoch ein komplexer Prozess und bedarf diverser Schritte. In einem ersten Schritt kommt es nur für Versicherte der vormals SVB und der vormals VAEB zu einer Änderung der Leistungskataloge. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Kataloge für die künftigen Sozialversicherungsträger gelten.
1. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)?
Aktuell gibt es keinen einheitlichen Leitungskatalog der ÖGK. Dieser soll erst in einem nächsten Schritt erarbeitet werden. Das bedeutet, dass die Leistungskataloge der Gebietskrankenkassen vorerst nicht verändert werden und weiterhin für die Versicherten – je nach Bundesland – unterschiedlich bleiben. Wahlärzte müssen folglich ihre Patienten weiterhin fragen, bei welcher GKK sie vormals versichert waren und dies in der Ordinationssoftware dementsprechend vermerken (z.B.: ÖGK-N – ÖGK für Niederösterreich). Nur dann können die richtigen Kassenpositionen auf die Wahlarzt-Honorarnote gedruckt werden.
Implikationen für LATIDO User
a. Erfassung der Versicherung bei den Patienten
Beim Erfassen der Patientenstammdaten werden ab 1.1.2020 die Namen der Versicherungen in geänderter Form dargestellt. Obwohl formal die 9 Gebietskrankenkassen in eine Österreichische Gesundheitskasse fusioniert werden, müssen Gesundheitsdienstleister weiterhin – aufgrund noch fehlender Reformen im Bereich der Tarife – Unterscheidungen bei den Länderkassen machen. Nur so wird auf Patientenseite das ordnungsgemäße Einreichen von Rezepten, Überweisungen und Honorarnoten ermöglicht. Folgende Kassen können daher ab dem neuen Jahr bei LATIDO ausgewählt werden:
- ÖGK-W (vormals WGKK)
- ÖGK-N (vormals NÖGKK)
- ÖGK-B (vormals BGKK)
- ÖGK-O (vormals OÖGKK)
- ÖGK-ST (vormals STGKK)
- ÖGK-K (vormals KGKK)
- ÖGK-S (vormals SGKK)
- ÖGK-T (vormals TGKK)
- ÖGK-V (vormals VGKK)
Die Kassen von bestehenden Patienten werden ab 01.01.2020 mit der neuen Benennung dargestellt und somit auf sämtliche Ausdrucke übernommen.
Unser Tipp: Fragen Sie nach dem Standort des Dienstgebers. Die Zuordnung bezieht sich nämlich weiterhin auf den Dienstort des Patienten.
b. Auswirkungen auf die Kassencodes
Die Leistungskataloge dieser Kassen ändern sich in LATIDO nicht. Somit werden auf Honorarnoten weiterhin die richtigen Leistungspositionen der jeweiligen Kassen angezeigt.
2. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für die Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige (SVS)?
Die Leistungskataloge der SVS-GW und SVS-LW sind grundsätzlich ident, jedoch sind die Punktwerte der beiden Kataloge noch unterschiedlich. Wahlärzte sollten somit Ihre Patienten weiterhin fragen, ob Sie vormals bei der SVA oder SVB versichert waren.
Implikationen für LATIDO User
a. Erfassung der Versicherung bei den Patienten
Auch auf vormals SVA- bzw. SVB-Versicherte hat die Kassenfusion Auswirkungen. Die Versicherten werden ab sofort unter folgenden Versicherungsbezeichnungen geführt:
- SVS-GW (vormals SVA)
- SVS-LW (vormals SVB)
b. Auswirkungen auf die Kassencodes
Die Leistungskataloge dieser Kassen ändern sich in LATIDO nicht. Somit werden auf Honorarnoten weiterhin die richtigen Leistungspositionen der jeweiligen Kassen angezeigt.
Wir haben von der SVS einen aktualisierten Leistungskatalog erhalten, welcher ab 01.01.2020 in LATIDO verfügbar sein wird.
Die gravierendsten Änderungen betreffen die SVS-LW (vormals SVB). Deren Leistungskatalog wird zur Gänze an jenen der SVS-GW (vormals SVA) angepasst. Es besteht ein derart großer Unterschied zwischen dem neuen Leistungskatalog der SVS-LW (vormals SVB) und dem Vorgängerkatalog, dass der bisher in LATIDO verfügbare SVB-Leistungskatalog entnommen werden muss und durch einen aktualisierten Leistungskatalog für die SVS-LW ersetzt wird. Deshalb können bisher verknüpfte Leistungspositionen für vormals SVB-Versicherte ab dem neuen Jahr nicht mehr auf Honorarnoten übernommen oder im Leistungsmodul angewandt werden. Der LATIDO-User muss folglich seine Privatleistungen mit den neuen Leistungen der SVS-LW verknüpfen. So editieren Sie die verknüpften Kassenposition in Ihren Privatleistungen!
Unser Tipp: Legen Sie beim Verknüpfen von Kassenpositionen einfach für SVS-LW dieselben Leistungspositionen wie für SVS-GW Versicherte an.
Der in LATIDO vorhandene SVS-GW-Leistungskatalog (vormals SVA) bleibt weiterhin bestehen. Somit bleiben Ihre bisherigen Konfigurationen im Leistungs- und Honorarnotenmodul von Änderung unberührt. Wir spielen lediglich eine aktualisierte Version des Leistungskatalogs aus, welche zusätzliche Leistungen der SVS-GW (vormals SVA) ergänzt.
3. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst (BVAEB)?
Die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst (BVAEB) erhält im Rahmen der Kassenreform einen überarbeiteten Leistungskatalog. Dieser besteht aus einer Fusion aus dem ehemaligen BVA- und VAEB-Leistungskatalog, welcher bereits vor der Kassenzusammenlegung sehr große Ähnlichkeiten aufwies.
Implikationen für LATIDO User
a. Erfassung der Versicherung bei den Patienten
Auf vormals BVA- bzw. VAEB-Versicherte hat die Kassenfusion die geringsten Auswirkungen. Obwohl der Leistungskatalog harmonisiert wurde, müssen aus abrechnungsspezifischen Gründen im Bereich des Formularwesens und der Rezepterstellung zwei verschiedene Kassen gepflegt werden. Deshalb werden die Versicherten werden ab sofort unter folgenden Versicherungsbezeichnungen geführt:
- BVAEB-OEB (vormals BVA)
- BVAEB-EB (vormals BVAEB)
Bestehende Patienten erhalten automatisch die neue Kasse zugewiesen.
Unser Tipp: Fragen Sie neue Patienten bei der Erhebung der Stammdaten bei welcher Kasse er vormals versichert war.
b. Auswirkungen auf die Kassencodes
Auch von der BVAEB haben wir einen aktualisierten Leistungskatalog erhalten. Neue Leistungen werden ergänzt. Weiterhin bestehende Leistungen bleiben von den Änderungen unberührt. Somit bleiben sämtliche Konfigurationen von Kassenleistungen in LATIDO bestehen.
4. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für die KFA?
Der Leistungskatalog für KFA Versicherte wird sich im Rahmen der Kassenreform nicht verändern und bleibt weiterhin anwendbar.
Implikationen für LATIDO User
Die KFA-Kassen in Latido bleiben weiterhin bestehen. Änderungen im Leistungskatalog und folglich in der Konfiguration von Kassenpositionen und -leistungen bleiben aus.
5. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für die AUVA?
Der Leistungskatalog für AUVA-Versicherte wird sich im Rahmen der Kassenreform nicht verändern und bleibt weiterhin anwendbar.
Implikationen für LATIDO User
LATIDO bietet keinen Leistungskatalog für die AUVA.
6. Welcher Leistungskatalog gilt ab dem 01.01.2020 für die PVA?
Der Leistungskatalog für PVA-Versicherten wird sich im Rahmen der Kassenreform nicht verändern und bleibt weiterhin anwendbar.
Implikationen für LATIDO User
LATIDO bietet keinen Leistungskatalog für die PVA.
7. Welche Leistungskataloge gelten ab dem 01.01.2020 für Betriebskrankenkassen?
Die Betriebskrankenkassen werden künftig in die ÖGK fusioniert. Eine Ausnahme betrifft die Betriebskrankenkasse Wr. Verkehrsbetriebe, welche künftig der BVAEB-EB oder der KFA (abhängig davon, ob Vertragsbediensteter oder pragmatisierter Beamter) zugeordnet wird.
Implikationen für LATIDO User
a. Erfassung der Versicherung bei den Patienten
Nachdem es noch keinen einheitlichen Leistungskatalog für die ÖGK gibt, sondern auch ab 01.01.2020 weiterhin die Leistungskataloge der GKK gelten, müssen Sie bei Ihren Patienten mit Betriebskrankenkassen die Versicherung manuell von der jeweiligen Betriebskrankenkasse zu der passenden ÖGK des Bundeslandes ändern. Ein automatisiertes Zuordnen der Betriebskrankenkassen zu den jeweiligen Landesstellen der ÖGK ist nicht möglich, da eine eindeutige Zuordnung aufgrund mehrerer Betriesstandorte in unterschiedlichen Bundesländern nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsort und nicht der Wohnsitz für die Zuordnung der richtigen ÖGK-Sparte relevant ist.
Beispiel: Ein Versicherter der Betriebskrankenkasse Mondi mit Wohnsitz in Niederösterreich pendelt jeden Tag zu seinem Arbeitsplatz in Wien. Dementsprechend wird der Versicherte der ÖGK-W zugeordnet.
b. Auswirkungen auf die Kassencodes
Nachdem den Patienten die richtige ÖGK-Sparte zugeordnet wurde, greifen die Leistungskataloge der jeweiligen Länderkasse.
Kann ich als Wahlarzt weiterhin mit LATIDO Rezepte ausstellen?
Als Wahlarzt können Sie wie gehabt Ihre Rezepte mit LATIDO ausstellen und ausdrucken. Die Rezeptformulare bleiben vorerst weitgehend unverändert, nur die Bezeichnungen der Sozialversicherungsträger werden ausgetauscht und auf die Rezepte gedruckt. Dies erfolgt jedoch automatisch durch LATIDO.
Kann ich als Wahlarzt weiterhin mit LATIDO Formulare (z.B.: Überweisungen,…) ausstellen?
Die bisherigen Formulare werden fast ident übernommen. Änderungen betreffen lediglich Textdetails und die Bezeichnung der Sozialversicherungsträger (z.B. „ÖGK“ statt bisher „WGKK“). Insbesondere unverändert bleiben die jeweiligen Felder, deren Stelle und Größe. Eine tatsächliche Zusammenführung und Vereinheitlichung der Formulare wird in den kommenden Jahren angestrebt.
Wie und wann werden die Änderungen in meinem LATIDO-Account erfolgen?
Wir werden Ihnen alle notwendigen Änderungen im Rahmen eines Updates zur Verfügung stellt. Dieses wird am 31.12.2019 erfolgen. Ab dem neuen Jahr können Sie somit sämtliche Änderungen in Ihrem LATIDO-Account bereits verwalten.
Haben Sie noch Fragen zur Kassenfusion?
Falls wir Ihre Fragen nicht beantworten konnten, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten!