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Österreichs digitale Gesundheitslandschaft: ein Überblick 

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Das österreichische Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren eine dichte digitale Infrastruktur aufgebaut. Für Ordinationen, und seit 2026 besonders für Wahlärzt:innen, ist vieles davon vom Zukunftsthema zur täglichen Realität geworden. Das Problem ist selten die Technik selbst, sondern die Begriffsflut: ELGA, e-card, GIN, e-Rezept, ELDA, DaMe, WAHonline. Vieles klingt ähnlich, meint aber Verschiedenes, und manches wird im Alltag durcheinandergeworfen. 

Dieser Beitrag ist eine Landkarte. Er ordnet die wichtigsten Systeme nach ihrer Funktion: Was ist eine Akte, was ein Zugang, was ein Service, was ein Datenweg und was eine gesetzliche Pflicht.

Die zentrale Akte: ELGA 

Im Zentrum steht ELGA, die elektronische Gesundheitsakte. Hier sind Gesundheitsdaten von Patient:innen zentral und für berechtigte Personen zugänglich gespeichert. ELGA ist dabei kein einzelnes Dokument, sondern bündelt mehrere Anwendungen. 

Der e-Befund legt Befunde wie Labor- oder Röntgenergebnisse digital ab, sodass sie bei Facharztbesuchen oder im Krankenhaus sofort verfügbar sind. Die e-Medikation speichert alle verschriebenen Arzneimittel, mit dem Ziel, Wechselwirkungen und Doppelverschreibungen zu vermeiden. Der e-Impfpass dokumentiert Impfungen lückenlos und ortsunabhängig. 

Patient:innen behalten dabei die Kontrolle: Mit dem Opt-Out können sie entscheiden, nicht an ELGA teilzunehmen, dann werden ihre Daten nicht zentral gespeichert. Eine Ausnahme ist der e-Impfpass, hier ist kein Opt-Out möglich. 

Der Zugang: e-card, o-card und das GIN 

Damit niemand unbefugt auf diese Daten zugreift, braucht es eine kontrollierte Zugangsebene. Die e-card ist der Schlüssel auf Patientenseite, sie weist die Versicherung nach und öffnet den Zugang zu ELGA und e-Impfpass. Auf Ordinationsseite steht die o-card, auch Admin-Card genannt, das digitale Pendant zum Arztausweis, mit dem sich Ärzt:innen täglich authentifizieren. 

Der eigentliche Datenverkehr läuft über das GIN, das Gesundheits-Informations-Netz. Das ist ein geschlossenes Netzwerk, getrennt vom öffentlichen Internet, über das berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter auf e-card- und ELGA-Funktionen zugreifen. 

Für Wahlärzt:innen bildet das Service e-Wahlpartner die Brücke in diese Infrastruktur. Damit lässt sich die Gültigkeit der e-card prüfen und die Kontaktbestätigung erzeugen, die für den Zugriff auf ELGA und e-Impfpass nötig ist. 

Die Services: e-Rezept, ABS, eAUM und eKOS 

Auf der Infrastruktur setzen konkrete Anwendungen auf, die einzelne Arbeitsschritte ersetzen. 

Das e-Rezept löst das Papierrezept ab. Das Rezept wird digital ausgestellt und kann in der Apotheke direkt über die e-card abgerufen werden. ABS, der Arzneibewilligungsservice, erlaubt es, bewilligungspflichtige Medikamente digital zur chefärztlichen Bewilligung an die Sozialversicherung zu schicken, mit Rückmeldung meist innerhalb kurzer Zeit und ohne zusätzlichen Weg für Patient:innen. Bei e-Rezept und ABS handelt es sich um freiwillige Zusatzservices. 

eAUM, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung, ersetzt die papiergebundene Krankmeldung. Krank- und Gesundmeldungen werden über die e-card-Infrastruktur direkt an den Krankenversicherungsträger übermittelt, Patient:innen erhalten weiterhin einen Ausdruck zur Vorlage beim Dienstgeber.  

Für Wahlärzt:innen sind e-Rezept, ABS und eAUM kein Teil der verpflichtenden Anbindung, sondern freiwillige Zusatzservices. Sie stehen über die Variante e-card Plus-Wahlpartner zur Verfügung, für die eine Nutzungsvereinbarung mit der Sozialversicherung abgeschlossen werden muss.

eKOS, das elektronische Kommunikationsservice, dient der digitalen Zuweisung und Bewilligung bestimmter Leistungen wie CT, MRT oder Knochendichtemessung, samt Statusmeldung per SMS. Es wird derzeit schrittweise unter dem Namen e-Zuweisung weiterentwickelt. 

Die Datenwege: ELDA, DaMe und WAHonline 

Neben Akte und Services gibt es eigene Kanäle, über die Daten zwischen den Beteiligten wandern, und genau hier entstehen die häufigsten Verwechslungen. 

ELDA ist der elektronische Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern, etwa für Abrechnungen. DaMe, das Datennetz der Medizin, ist ein sicheres Kommunikationsnetz für den Austausch medizinischer Daten außerhalb von ELGA, vor allem für die Übermittlung von Befunden und Arztbriefen. Ein e-card-Anschluss ist dafür nicht nötig, denn DaMe ist ein eigenständiger Übermittlungsweg. DaMe-Befunde, etwa vom Labor oder aus der Radiologie, erhalten Sie meist innerhalb weniger Minuten in Ihrem Postfach, das sich auch in LATIDO einbinden lässt. Das Warten auf Briefe von Kolleg:innen entfällt damit. 

WAHonline schließlich ist der Weg für die Honorarnoten. Seit 1. Juli 2024 müssen freiberuflich tätige Ärzt:innen bereits bezahlte Honorarnoten nach Zustimmung der Patient:innen elektronisch in einem einheitlichen Datensatz an den Krankenversicherungsträger übermitteln. Das ist die Grundlage für die Kostenerstattung. Für WAHonline wird kein e-card-Anschluss benötigt, es ist ein eigenständiger Übermittlungsweg. 

Der rechtliche Rahmen: was seit 2026 Pflicht ist 

Über all dem liegt die Regulatorik, also die Summe der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, die einzuhalten sind. Hier hat sich für Wahlärzt:innen am meisten verändert. 

Seit 1. Jänner 2026 ist die Nutzung der e-card- und ELGA-Infrastruktur grundsätzlich verpflichtend, abgesehen von bestimmten Ausnahmen etwa für sehr kleine Ordinationen oder rein gutachterliche Tätigkeit. Dazu gehört, die e-Medikation zu lesen und zu befüllen, unabhängig davon, ob für die Verschreibung das e-Rezept genutzt wird. Hinzu kommen die Wahlpartnerkontakt-Übermittlung (WPK), der e-Impfpass und die codierte Diagnose- und Leistungsübermittlung an das Gesundheitsministerium. Sie läuft seit Anfang 2026 im Pilotbetrieb und wird ab 1. Juli 2026 vollumfänglich verpflichtend. 

Wie das im Alltag zusammenspielt 

Diese Systeme wirken wie getrennte Bereiche doch, in der Ordination sind sie es nicht. Eine einzige Behandlung berührt oft mehrere Ebenen zugleich: Identität über die e-card prüfen, e-Medikation in ELGA aktualisieren, eine Diagnose codiert dokumentieren und übermitteln, Leistungen an das Gesundheitsministerium übermitteln und am Ende die Honorarnote über WAHonline einreichen. Trennt man das in lauter Einzelwege auf, wird aus jeder Anwendung eine eigene Klickstrecke. 

Genau deshalb zählt, wie gut eine Praxissoftware diese Ebenen zusammenführt. LATIDO bindet die e-card-Services, ELGA, das e-Rezept und das ABS in den gewohnten Behandlungsablauf ein und übermittelt Honorarnoten über WAHonline direkt aus der Software, sodass die einzelnen Pflichten dort mitlaufen, wo ohnehin dokumentiert wird. 

Weil die Landschaft in Bewegung bleibt, lohnt ein Blick auf die eHealth-Roadmap der Plattform für Digitale Gesundheit (https://ehealth-roadmap.at/). Sie bündelt laufende und geplante eHealth-Projekte in Österreich und gibt einen Überblick darüber, was nach der aktuellen Ausbaustufe folgt, etwa die e-Zuweisung als Weiterentwicklung des eKOS oder die geplante e-Verordnung. 

Die digitale Gesundheitslandschaft Österreichs ist weder fertig noch in jedem Detail widerspruchsfrei. Wer aber weiß, welcher Baustein wofür zuständig ist, kann die Anforderungen sortiert angehen, statt sich von der Begriffsflut treiben zu lassen.

Zusammenfassung 

Anwendung  Wofür  e-card-Anschluss nötig?  e-card stecken nötig?  Status für 
Wahlärzt:innen 
ELGA-Zugriff
(e-Befund,
e-Medikation) 
Befunde einsehen, e-Medikation lesen und befüllen 
(Opt-Out für Patient:innen 
möglich) 
✓  ✓   Verpflichtend seit 01.01.2026 
e-Impfpass  Impfungen
dokumentieren und
einsehen;
täglicher aktueller
Immunisierungs-
status abrufbar
(kein Opt-Out für 
Patient:innen 
möglich) 
✓  ✓   Verpflichtend seit 01.01.2026  
e-card-Gültigkeitsprüfung und Kontaktbestätigung   Voraussetzung für den Zugriff auf ELGA und
e-Impfpass 
✓  ✓   Verpflichtend seit 01.01.2026 
Wahlpartner-
kontakt (WPK) 
Erstellungspflicht  ✓  ✓  (aber auch über o-card möglich)   Verpflichtend ab 01.07.2026 
Codierte Diagnose- und Leistungs-
übermittlung
(über WKS) 
Meldung erstattungsfähiger Leistungen und Diagnosen an das Gesundheits-
ministerium 
✓  ✓ (aber auch über o-card möglich)  Verpflichtend ab 01.07.2026 
e-Rezept  Rezepte digital ausstellen  ✓  ✗   Freiwilliger Zusatzservice (über e-card Plus-Wahlpartner) 
ABS (Arznei-
bewilligungs-
service) 
Bewilligungs-
pflichtige Medikamente digital einreichen 
✓  ✗   Freiwilliger Zusatzservice (über e-card Plus-Wahlpartner) 
eAUM  Krank- und Gesundmeldungen übermitteln  ✓  ✓ (aber auch über o-card möglich)   Freiwilliger Zusatzservice (über e-card Plus-Wahlpartner) 
DaMe  Übermittlung von Befunden und Arztbriefen außerhalb von ELGA  ✗  ✗   Freiwillig 
WAHonline  Elektronische Übermittlung bereits bezahlter Honorarnoten (Kostenerstattung)  ✗  ✗   Verpflichtend seit 01.01.2026 

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Falls Sie Fragen zu unserer Software oder speziellen Funktionen von LATIDO haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder einfach online einen Beratungstermin vereinbaren. Bei Interesse bieten wir Ihnen einen kostenlosen Termin zur Vorstellung und Beratung an. Falls Sie bereits Kund:in sind, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen eines Optimierungsgesprächs, unsere Software noch besser im Alltag einzusetzen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.