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e-card Verpflichtung für Wahlärzt:innen ab 2026: Jetzt 12 Monate gratis e-card Anschluss sichern!

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Die Gesundheitsreform 2024 hatte für Wahlärzt:innen zahlreiche Auswirkungen. Einige Maßnahmen, wie die digitale Einreichung von Honorarnoten bei den Krankenkassen, sind bereits im Jahr 2024 in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2026 treten weitere Maßnahmen in Kraft, wie die Verpflichtungen zur Nutzung der e-Card und von ELGA für Wahlärzt:innen. Um unnötigen Stress und Fristversäumnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um den Anschluss an das e-Card System (Gesundheitsinformationsnetz GINS) zu kümmern! Aktuell gibt es von den Telekom-Anbietern attraktive Angebote! A1, Drei und Magenta bieten Ihnen aktuell 12 Monate kostenloses Grundentgelt für den e-card Anschluss. Beachten Sie, dass das Angebot zeitlich begrenzt ist. Rasch handeln zahlt sich somit aus! Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag oder auf den Websites der Anbieter.

Wer ist von der Verpflichtung betroffen?

Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Wahlärzt:innen ab 01.01.2026 zur Anbindung des e-Card-Systems, zur Verwendung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und zur Eintragung in den e-Impfpass verpflichtet sind. Von diesen Verpflichtungen sind Wahlärzt:innen ausgenommen, für die der damit verbundene Aufwand in organisatorischer und finanzieller Hinsicht unverhältnismäßig ist. Jedenfalls von dieser Regelung betroffen sind alle Wahlärzt:innen, welche seit 01.07.2024 zur digitalen Übermittlung von Honorarnoten verpflichtet sind. Nach unseren aktuellen Informationen sind das Wahlärzt:innen, welche mindestens 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr behandeln. Detaillierte Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie hier

Was müssen Sie tun?

Um die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des e-card-Systems zu erfüllen, benötigen Sie:

  1. Gesundheits-Informations-Netz-Service(GINS)-Anschluss in Ihrer Ordination

Den Gesundheits-Informations-Netz-Service(GINS)-Anschluss müssen Sie selbstständig bei einem Telekommunikationsanbietern (z.B. A1, Drei und Magenta) bestellen.

LATIDO hat keine Präferenz für einen dieser Anbieter. Von der Bestellung bis zur Installation durch Ihren Serviceprovider dauert es in der Regel mehrere Monate.

2. Rezepturbefugnis

Um einige Funktionen des e-Card-Systems nutzen zu können, benötigen Sie eine Rezepturbefugnis der Krankenkasse. Die Rezepturbefugnis müssen für alle Kassen separat angefordert werden. In einigen Bundesländern kann man über die jeweilige Landesärztekammer (Sektion für Wahlärzt:innen) einen Antrag für die freiwillige Rezepturbefugnis stellen. Wenden Sie sich zunächst an Ihre Ärztekammer und falls notwendig, anschließend an die jeweiligen Krankenkassen, um die Rezepturbefugnis zu beantragen.

Warum jetzt handeln?

Netzwerkanbieter, Ärzt:innen und Softwarehersteller stehen 2025 vor der großen Herausforderung, tausende GINS-Netzwerkinstallationen durchführen zu müssen. Schon jetzt sind die Installationszeiten oft lang und dauern mehrere Monate. Durch den erwarteten Andrang im nächsten Jahr ist davon auszugehen, dass sich die Installationszeiten weiter verlängern werden. Wer zu spät agiert, riskiert, Fristen zu verpassen und den Praxisbetrieb zu beeinträchtigen. Deswegen empfehlen wir möglichst frühzeitig zu handeln, um ausreichend Vorlaufzeit zu haben und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung sicherzustellen.

Sichern Sie sich jetzt 12 Monate gratis e-card Anschluss

Aktuell gibt es für „Early Adopters“ von den Telekom-Anbietern attraktive Angebote zur Einführung des e-Card-Systems. A1, Drei und Magenta bieten Ihnen aktuell 12 Monate kostenloses Grundentgelt für den e-card Anschluss. Bitte achten Sie darauf, dass das Angebot zeitlich begrenzt ist. Rasch handeln zahlt sich somit aus! Mehr Informationen finden Sie auf den Websites der Anbieter:

e-card-Anschluss in LATIDO – Welche Funktionen stehen zur Verfügung?

Aktuell bieten wir noch nicht alle e-Card-Services an. Wir arbeiten jedoch bereits seit einigen Monaten an den fehlenden Funktionen und werden diese in den nächsten Monaten an unsere Kund:innen ausliefern. Zum aktuellen Zeitpunkt können Sie bereits folgende Funktionen in LATIDO nutzen:

  • e-Rezept: Erstellen und übermitteln Sie e-Rezepte digital. Ihre Patient:innen können diese mit der e-card in einer beliebigen Apotheke einlösen. Eine praktische Funktion ist, dass Sie e-Rezepte auch von unterwegs erstellen können, ohne dass die Patient:innen ihre e-card in die Ordination bringen müssen.
  • ABS-Bewilligungen: Versenden Sie Bewilligungsanträge für Medikamente direkt digital an den chefärztlichen Dienst und erstellen Sie nach Freigabe durch die Chefärzt:innen sofort das benötigte e-Rezept.

Welche zusätzlichen Kosten fallen bei LATIDO an?

Die e-Card-Services sind ein Zusatzmodule von LATIDO und können bei Bedarf, sofern Sie bereits über den GINS-Anschluss verfügen, jederzeit hinzugefügt werden. Einen aktuellen Überblick über die Kosten von LATIDO und den Kosten aller Zusatzmodule von LATIDO finden Sie auf unserer Website.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Falls Sie noch Fragen zum Thema e-Card-System, ELGA und e-Impfpass haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder einfach online einen Beratungstermin vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!