Update Datenschutz #2 – SMS- und E-Mail-Terminerinnerungen
Automatische Terminerinnerungen erfreuen sich in der Praxis hoher Beliebtheit. Durch dieses Service können Arztpraxen Ihre Termine wesentlich besser planen und Terminausfälle reduzieren. Seit dem Inkrafttreten der DS-GVO im Mai 2018 ist zu beobachten, dass sich Wahlärzte zunehmend mit dem Thema „Datenschutz“ beschäftigen. In regelmäßigen Abständen werden wir zur Zulässigkeit von SMS- und E-Mail-Terminerinnerungen befragt. Im Zuge unserer Zusammenarbeit mit ao Univ.Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Professor an der Universität Salzburg, haben wir die Zulässigkeit genau analysiert.
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